Nach Telekommunikationsgesetz §76 darf die Erschließung eines Gebäudes nicht verwehrt werden. Gerne kontaktieren wir den Eigentümer, informieren ihn und finden eine einvernehmliche Lösung, um den Anschluss doch noch zu realisieren. Wenn Du in dieser Situation bist, kontaktiere uns und reiche den ausgefüllten DBN-Vertrag ohne die Grundstückeigentümererklärung (GEE) ein. Das Auftragsformular hierzu findest Du im Anhang.
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