Wenn ein Bewohner auszieht und wir unsere Leistungen an dessen neuem Wohnort nicht anbieten können, kann der Vertrag, auch vorzeitig, gekündigt werden. Der neue Bewohner ist nicht verpflichtet diesen zu übernehmen bzw. einen Vertrag mit wisotel abzuschließen.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.