Grundsätzlich entspricht der Abrechnungszeitraum dem Rechnungsmonat. Bei einer Neuanschaltung eines Anschlusses beginnt die Vertragslaufzeit mit dem Tag der Aktivierung. Die Rechnungssumme des Monats, in dem der Anschluss fertig gestellt wurde, wird dann einmalig anteilig vom jeweiligen Monatstarif in Rechnung gestellt.
Bei Vertragsänderungen (bedingt z. B. durch einen Tarifwechsel oder Umzug) erfolgt die Berechnung der Leistungen am Tag der Umstellung bzw. Aktivierung Tag genau entsprechend der Umstellung vom bisherigen auf den neuen Vertrag.
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